Die Finanzverwaltung kontrolliert derzeit zunehmend aktiv im Rahmen von Betriebsprüfungen das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Buchführung. Die vom Bundesministerium der Finanzen hierzu erlassenen Grundsätze, die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (kurz GoBD), regeln Anforderungen an eine IT-gestützte Buchführung. Sie legen unter anderem fest, dass jedes Unternehmen über eine sogenannte Verfahrensdokumentation verfügen und diese einhalten muss.
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