Ab dem 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Dabei wird unter anderem das Konzept der Gesamthand im Gesellschaftsrecht für Personengesellschaften aufgegeben. In unserem neusten Newsletter stellen wir Ihnen die wesentlichen ertragsteuerlichen, erbschaftsteuerlichen und grunderwerbsteuerlichen Konsequenzen dar und weisen auf anstehenden Handlungsbedarf hin.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.