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Vermögens und Investmentstrukturierung

In enger Kooperation mit der gkn advisory GmbH entwerfen wir die rechtlich und steuerlich passende Holding- und Investmentstruktur, setzen gefundene Governance Strukturen um und bauen die Architektur Ihres Family Office. Auf unterer Ebene schaffen wir sinnvolle Einheiten für spezielle Assetklassen wie z.B. Private Equity. Dabei schützen wir das Familienvermögen vor einer erhöhten Ertrag- bzw. Erbschaft- und Schenkungsteuer, beachten aber auch die international wachsenden Anforderungen an Compliance, Transparenz, und Aufsichtsrecht. Unsere steuerlichen Konzepte werden dabei von den erforderlichen Vertragswerken flankiert, die wir aus einer Hand für Sie aufsetzen können. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Finanzbehörden, stellen soweit erforderlich verbindliche Auskünfte und begleiten bei Betriebsprüfungen und Rechtsmittelverfahren.

Nachfolgeplanung für Unternehmen und Privatvermögen

Wir begleiten Nachfolge ganzheitlich unter Berücksichtigung strategischer und wirtschaftlicher Überlegungen. Unser Nachfolgekonzept setzt sich aus drei Schritten zusammen, in die wir unsere langjährigen Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten einfließen lassen.

Schritt 1: Status Quo, Optionen und Machbarkeit
Eine vollständige und moderne Ermittlung des Sachverhalts und der Vorstellungen der Stakeholder ist Ausgangspunkt für die Status quo Analyse. Basierend auf der gefundenen Strategie (evtl. in Zusammenarbeit über unsere gkn advisory GmbH.) werden steuerliche und rechtliche Handlungsfelder und Optionen entwickelt. Dabei werden wir etwa bestehende rechtliche und steuerliche Risiken einschätzen und auf das Erfordernis von Detailprüfungen hinweisen. Das Ergebnis ist eine Machbarkeitsstudie, die die wesentlichen Eckpunkte einer möglichen Nachfolge im Sinne einer Roadmap skizziert.

Wir bieten Ihnen moderne rollierende Erbschaftsteuerkontrollsysteme und können jederzeit indikative Unternehmensbewertungen und Berechnungen einer latenten Steuerlast (Verwaltungsvermögen, Lohnsummen etc.) liefern. Auch Handlungsoptionen zur Reduzierung von Steuerlasten können indikativ modelliert und berechnet werden (z.B. Nießbrauch-Berechnungen).

Schritt 2: Detailprüfung, Bewertung und Verschonungsanalyse
Nach Klärung der in Betracht kommenden Optionen werden wir ggfs. notwendige steuerliche und rechtliche Detailprüfungen vornehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Vorfeld einer Nachfolge eine Umstrukturierung des unternehmerischen oder privaten Vermögens erforderlich sein sollte. Wir nehmen dezidierte Bewertungen aller Assetklassen sowie eine dezidierte Ermittlung der Regelungen zur Betriebsvermögensverschonung (§§ 13a, b und § 19a Erbschaftsteuergesetz) vor.

Schritt 3: Umsetzung und Steuerdeklaration
Wir unterstützen Sie auch in der Umsetzung der Unternehmensnachfolge und entwerfen (steuerlich abgefedert) die vertraglichen Regelwerke. Letztlich erstellen wir die entsprechenden Feststellungs- und Schenkungsteuererklärungen bzw. Erbschaftsteuererklärung und begleiten das Steuerfestsetzungsverfahren.

Internationale Familienbeziehungen

International ist bei unseren Mandanten typischerweise immer mindestens eine Ebene: das Vermögen oder der Vermögensträger – das Unternehmen oder dessen Inhaber und seine Familie. Manchmal sind alle Ebenen zugleich betroffen.

Mit dieser Internationalität ist ein bunter Strauß an steuerlichen und rechtlichen Stolpersteinen verbunden. Was passiert, wenn ein Gesellschafter wegzieht oder unfreiwillig länger als geplant im Ausland weilt? Wie wirken sich internationale Investments steuerlich aus, welche Meldepflichten bestehen hier? Welche Auswirkung hat eine Heirat im Ausland oder mit einem Partner mit einer anderen Staatsangehörigkeit?

Steuerliche Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerungsregeln sind zu beachten, das Internationale Privatrecht kann zu überraschenden Ergebnissen bei Fragen des Erbrechts, Familien- und Güterrechts führen. Mit unserer Beratung schaffen wir Rechtssicherheit für Vermögen und Familie.

Falls gewünscht, entwickeln wir für Ihr Vermögen Strukturen, die einer Mobilität im Inhaberkreis gerecht werden und steuerliche Nachteile vermeiden. Unsere Überlegungen stimmen wir dabei mit betroffenen ausländischen Rechtsordnungen durch Netzwerkpartner ab, dies gilt z.B. bei Investments im Ausland oder der Betroffenheit von Vermögensträgern, die im Ausland leben und an solchen Strukturen beteiligt werden sollen.

Besteuerung von komplexen Kapitaleinkünften

Wir ermitteln die steuerlich relevanten Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. aus privaten Veräußerungsgeschäften auch für höchst komplexe Vermögen im Rahmen eines sog. Steuerreportings. Das Steuerreporting für natürliche Personen enthält beispielsweise eine Aufstellung über anrechenbare Kapitalertragsteuer und ausländische Quellensteuer, sämtliche laufenden Ertragskomponenten und Sonderauswertungen zu Veräußerungsgeschäften, insbesondere auch Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie Devisentermingeschäfte.
Darüber hinaus sind wir auf Basis des Vermögensreportings in der Lage, spezielle Sachverhalte, die eine Rückforderung von bankenseitig zunächst einbehaltener Kapitalertragssteuer bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen (Aktiensplits, Abspaltungen etc.) rechtfertigen, zu identifizieren und die entsprechenden Anträge auf Kapitalertragsteuererstattung vorzubereiten.
Unser Steuerreporting für Betriebsvermögen ist zweigeteilt und umfasst zum einen die steuerbilanzielle Gewinnermittlung und zum anderen die außerbilanzielle Einkommensermittlung. Im Rahmen der steuerbilanziellen Gewinnermittlung wird ein Buchhaltungsbericht erstellt, der sämtliche Aktiva und Passiva sowie Ertrags- und Aufwandskomponenten enthält. Zusätzlich werden für die außerbilanzielle Einkommensermittlung in der Regel folgende Auswertungen erstellt:

• Teilfreistellungen für Investmenterträge
• Steuerliche Rücklage nach § 56 Abs. 3 InvStG
• Aktiengewinnermittlung (Fondsanschaffungen vor 2018)
• Anrechenbare Quellensteuern nach Staaten

Compliance Beratung

Zu Beginn einer jeden Mandatsbeziehung arbeiten wir mit einer standardisierten Kundenanamnese und nehmen alle steuerlich relevanten Fakten auf (internes Tax Management System). Ziel ist es, ein umfassendes Bild und Verständnis unserer Mandanten zu erlangen. Über die verschiedenen Einkunftsarten spezifizieren wir weiter und erfragen Auskünfte zu den einzelnen Einkunftsquellen – sowohl im Inland als auch im Ausland, mittelbare und unmittelbare Beteiligungen, unternehmerische und vermögensverwaltende Quellen. Unsere Erkenntnisse unterziehen wir einer regelmäßigen Plausibilitätskontrolle.

Informationen, die wir z.B. aus einem Vermögenscontrolling erhalten, gleichen wir mit unseren Daten für die Steuererklärung ab. Erwirbt oder gründet unser Mandant eine neue unternehmerische Einheit, vermerken wir dies in unserer Mandatsübersicht, kümmern uns um die steuerliche Erfassung/die Vergabe einer Steuernummer und richten die erforderlichen Vollmachten ein. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir eng mit Kollegen im Ausland, die Teil unseres langjährig aufgebauten Netzwerks sind, zusammen.

Beratung von NPO und Familienstiftungen

Wir beraten sowohl gemeinnützige als auch in- und ausländische Familienstiftungen im Rahmen der Stiftungserrichtung und betreuen die laufenden stiftungsrechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten. Mit Frau Dr. Klümpen-Neusel als ehemaliger Leiterin des Stiftungszentrums bei der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG verfügen wir in diesem Bereich über eine ausgewiesene Spezialistin.

Laufende steuerliche Beratung

Zu Beginn einer jeden Mandatsbeziehung arbeiten wir mit einem modernen und standardisierten Fragebogen (internes Tax Management System). Ziel ist es, ein umfassendes Bild und Verständnis unserer Mandanten zu erlangen. Wir fragen gezielt nach einzelnen Einkunftsquellen und Vermögenswerten im In- und Ausland, nach mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen und Truststrukturen, unternehmerischen und vermögensverwaltende Quellen. Wenn möglich, schaffen wir Schnittstellen zu einem vorhandenen Vermögensreporting und gleichen dessen Daten für die Steuererklärung ab. Gleichzeitig nutzen wir das Vermögensreporting als Informationsquelle für rechtliche und wirtschaftliche Veränderungen im Bereich des Unternehmens und des Privatvermögens. So können wir steuerliche und rechtliche Stolpersteine frühzeitig erkennen und gestalterisch tätig werden.

Auf der Basis unserer Informationen erstellen wir rechtssicher und effizient alle erforderlichen Steuererklärungen und erfüllen Meldepflichten sowohl nach § 138 AO als auch nach der Außenwirtschaftsverordnung.

Strukturierung von Immobilienvermögen

Immobilien sind eine wesentliche Anlageklasse für unsere Mandanten. Sowohl der Aufbau, die Entwicklung als auch die Nachfolge eines Immobilienportfolios ist sensibel und professionell zu planen und mit strategischen Vorfragen zu flankieren.

Werden einzelne Objekte gekauft, um sie langfristig zu halten oder eher zu entwickeln und wieder umzuschichten? Sind bestimmte Objekte emotionale Werte (Familiensitz, Ferienhaus auf Sylt), bei denen es nicht so sehr um wirtschaftliche Renditegesichtspunkte geht. Wie wird die Finanzierung erfolgen? Werden laufende Auskehrung der Rendite auf privater Ebene benötigt? Sollen Kinder frühzeitig mit in diese Assetklasse einbezogen werden?

Darauf aufbauend finden wir die richtige rechtliche Struktur, um z.B. die beabsichtige Beteiligung minderjähriger Kinder zu ermöglichen, ohne dass eine Involvierung fremder Dritter, wie das Familiengericht oder Ergänzungspfleger notwendig zu machen, und einen Zusammenhalt des Portfolios zu bewirken.

Steuerlich überlegen wir, welche Struktur die günstige laufende Versteuerung liefert und wie ein Exit/Verkauf ggfs. steuerfrei realisiert werden kann. Bei einer geplanten Nachfolge gestalten wir mit Ihnen eine möglichst steuerschonende Übergabe.

Vermögensreporting und -controlling

Privaten und betrieblichen Vermögensinhabern, Single Family Offices und Stiftungen bieten wir umfängliche Dienstleistungen auf dem Gebiet der Berichterstattung und der Prüfung ihrer Vermögenswerte an. Mithilfe unserer Netzwerkpartner können wir dabei auf moderne Vermögensreportingsysteme zurückgreifen, in denen wir neben liquiden Anlagen auch alle anderen Asset-Klassen wie z.B. Private Equity-, Venture Capital- und Direktbeteiligungen abbilden können. Unsere Stärke liegt darin, Umfang und Aufbau des Vermögensreportings mit Ihnen sorgfältig zu besprechen und dieses anschließend in ein digitales Steuerreporting zu überführen. Denn Vermögensbuchhaltung und Vermögensreporting dienen zugleich als Basis der Steuererklärung. Ausgangspunkt des Reportings ist die Erfassung der einzelnen Wertpapiertransaktion, es folgen Abstimmung von Vermögensaufstellungen und Abgleich mit Bankunterlagen (Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen), bevor das Ergebnis einer steuerlichen Kontrolle unterzogen und die steuerlich relevanten Erträge ausgewiesen werden. Die steuerlichen Arbeiten werden dabei von der gkn Gräfe Klümpen-Neusel PartG mbB durchgeführt.

Nachfolgestrategien in unternehmerisches Vermögen

Wir sind der Meinung, Nachfolge sollte nicht vorrangig von steuerlichen Überlegungen geprägt sein! Allerdings kann ein ungeplanter Erbfall bei Unternehmern zu einer existenzbedrohenden Situation sowohl für das Unternehmen als auch für die Familie führen. Die Erbschaftsteuer ist und darf daher zwar nicht selbst Strategie, gleichwohl aber ein handfester Anlass sein, über sinnvolle Nachfolgestrategien frühzeitig nachzudenken. Unser Ziel ist es, die steuerliche und rechtliche Kompetenz mit dem inhaberstrategischen Handwerkzeug und wirtschaftlichen Planungen zu verzahnen.

Professionelles Familienvermögen und Family Office

Wir begleiten Sie bei Ihren Überlegungen, welche Ziele Sie und ggfs. die (Unternehmer-)Familie mit dem sog. Privat- und Investmentvermögen verfolgen möchten: soll das liquide Vermögen die sog. „Basisversorgung“ sichern, wird ein reiner Vermögenserhalt angestrebt oder verfolgen Sie Wachstumsstrategien? Welche Rolle übernimmt das Investmentvermögen im Verhältnis zum operativen Unternehmen? Von der Beantwortung dieser Fragen hängen u.a. die strategische Asset Allocation (Anlagerichtlinien), die Risikostreuung sowie mögliche Entscheidungen über „make or buy“-Strategien ab.

Wir erarbeiten zusammen mit Ihnen Governance Strukturen für Ihr Vermögen, diskutieren Vor- und Nachteile einer gemeinsamen Investmentplattform für die Familie und unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Entscheidungsträgern oder Netzwerkpartnern. Hierzu gehört auch die Durchführung sog. Beauty Contests, bei denen sich verschiedene Vermögensverwalter um die Übernahme Ihrer individuellen Vermögensverwaltung bewerben. Ein modernes Vermögensreporting rundet die Dienstleistung ab und dient als operative Basis für die festgelegte Vermögens- und Anlagestrategie. Über gkn Gräfe Klümpen-Neusel PartG mbB überführen wir schließlich die Investment-, Governance- und Anlagestrategie in rechtlich und steuerlich passende Einheiten (Holding- und Investment-Struktur bis hin zur Errichtung eines Family Office) und unterstützen in laufenden Themen.

Vermögensphären, Smart Money und Exit-Strategien

Nicht selten befinden sich Familienunternehmen an einem Scheitelpunkt, an dem sie entscheiden müssen, wie zusätzlicher Investitionsbedarf in Übereinstimmung mit Unternehmenswerten und ggfs. Leitlinien der Inhaberstrategie gedeckt werden kann: sollen tiefgreifende disruptive Investitionsbedürfnisse nur durch Eigenkapital der Familie finanziert werden? Darf und soll das sorgfältig aufgebaute „private“ Investmentvermögen wieder zurück ins Unternehmen fließen? Stehen die Governance Strukturen für Ihr Vermögen fest, klären wir gemeinsam mit Ihnen den Investitionsbedarf durch externe Kapitalgeber und prüfen, ob und wie eine Hereinnahme von Investoren oder die Beteiligung von Mitarbeitern gelingen kann, ohne den starken Inhaberbonus zu verlieren. Sollte ein teilweiser oder vollständiger Verkauf des unternehmerischen Vermögens in Betracht kommen, entwickeln wir eine Exit-Strategie und begleiten Sie bei der Neuausrichtung Ihres Vermögens. Zusammen mit gkn Gräfe Klümpen-Neusel PartG mbB finden wir Lösungen, wie der „Cash Event“ steuerlich optimiert und liquiditätsschonend vollzogen werden kann.

Inhaberstrategische Beratung

Die Ausrichtung der Leitplanken des Unternehmens einerseits und der Inhaberfamilie andererseits ist ein zentrales Thema. Die Frage, wer am Unternehmen beteiligt sein soll und darf, wer bzw. ob und welche Familienmitglieder das Unternehmen führen und welche Werte das Unternehmen generationsübergreifend verfolgen soll, sind zentrale Punkte, die das Verhältnis zwischen Unternehmen und Familie maßgebend beeinflussen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, das Selbstverständnis der Unternehmerfamilie und ihre Aufgaben herauszuarbeiten und in einer Familienverfassung generationsübergreifend festzuhalten. Bei Bedarf greifen wir dabei auf unsere Netzwerkpartner zurück. Mit gkn Gräfe Klümpen-Neusel PartG mbB sind wir anschließend in der Lage, die gefundenen Eckpfeiler auch in einen rechtlich und steuerlich sinnvollen Rahmen zu gießen und haben dabei die gerade gefundene „DNA“ der Inhaberfamilie im Blick.

Nachfolgestrategien in privates Vermögen

Auch im privaten Bereich ist Nachfolge ein wichtiges und nicht nur steuerlich getriebenes Thema. Hier geht es um verantwortungsvollen Umgang mit Vermögen und darum, die nächste Generation an Investitionsentscheidungen heranzuführen. Wir begleiten Sie gerne in einem innerfamiliären Workshop und erarbeiten mit Ihnen Vermögensnachfolge-Strategien. Zusammen mit gkn Gräfe Klümpen-Neusel PartG mbB strukturieren wir das Familienvermögen, um die nächste Generation im Rahmen steuerlich sinnvoller Übertagungen stufenweisen an den Umgang mit größerem Vermögen zu gewöhnen und den generationsübergreifenden Erhalt des Familienvermögens zu garantieren.

Fremdwährungsreporting

Automatisierte Ermittlung von Fremdwährungsgewinnen für Kapitalanleger

Steuerpflichtige, die ein Fremdwährungskonto führen und ihr Guthaben für den Erwerb von Wertpapieren einsetzen, können steuerlich relevante Veräußerungsgewinne erzielen, die nicht zwingend in den Steuerbescheinigungen der Banken ausgewiesen sind.

Insbesondere bei häufigen Transaktionen stehen Steuerpflichtige und Steuerberater damit selbst vor der herausfordernden Aufgabe in akribischer Kleinstarbeit Fremdwährungsgewinne zu ermitteln und abzugleichen, welche dieser Gewinne bereits von der Bank berücksichtigt wurden und in der jährlichen Steuerbescheinigung als Kapitalerträge enthalten sind und welche nun zusätzlich als Sonstige Gewinne vom Steuerpflichtigen in die Steuererklärung eingefügt werden müssen.

Diese zeit- und kostenintensive Tätigkeit nehmen wir Ihnen gerne ab!

Bei der Ermittlung der Fremdwährungsgewinne arbeiten wir mit der Noveras Services AG aus der Schweiz zusammen.

HGB-Reporting

Wertpapierbuchhaltung für Kapitalanlagen im Betriebsvermögen

Über digitale Schnittstellen zu Ihren Banken erhalten wir Informationen zu allen Geschäftsvorfällen Ihres Unternehmens innerhalb des relevanten Wirtschafts- oder Kalenderjahres. Auf Basis dieser Informationen führen wir die Vorfälle einer automatisierten Wertpapierbuchhaltung nach den Regeln des deutschen Handelsrechts zu.

Sie selbst oder Ihr Steuerberater müssen nur noch die handelsrechtlich aufbereiteten Daten für steuerliche Zwecke anpassen. Eine händische Erfassung und Verarbeitung der Wertpapierbuchhaltung mit Hilfe selbst erstellter Tabellen ist nicht mehr erforderlich.

Das HGB-Reporting bieten wir in Zusammenarbeit mit der Noveras Services AG aus der Schweiz an.

Sprechen Sie uns an. Wir sind für Sie da.