


Schritt 1: Status Quo, Optionen und Machbarkeit
Eine vollständige und moderne Ermittlung des Sachverhalts und der Vorstellungen der Stakeholder ist Ausgangspunkt für die Status quo Analyse. Basierend auf der gefundenen Strategie (evtl. in Zusammenarbeit über unsere gkn advisory GmbH.) werden steuerliche und rechtliche Handlungsfelder und Optionen entwickelt. Dabei werden wir etwa bestehende rechtliche und steuerliche Risiken einschätzen und auf das Erfordernis von Detailprüfungen hinweisen. Das Ergebnis ist eine Machbarkeitsstudie, die die wesentlichen Eckpunkte einer möglichen Nachfolge im Sinne einer Roadmap skizziert.
Wir bieten Ihnen moderne rollierende Erbschaftsteuerkontrollsysteme und können jederzeit indikative Unternehmensbewertungen und Berechnungen einer latenten Steuerlast (Verwaltungsvermögen, Lohnsummen etc.) liefern. Auch Handlungsoptionen zur Reduzierung von Steuerlasten können indikativ modelliert und berechnet werden (z.B. Nießbrauch-Berechnungen).
Schritt 2: Detailprüfung, Bewertung und Verschonungsanalyse
Nach Klärung der in Betracht kommenden Optionen werden wir ggfs. notwendige steuerliche und rechtliche Detailprüfungen vornehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Vorfeld einer Nachfolge eine Umstrukturierung des unternehmerischen oder privaten Vermögens erforderlich sein sollte. Wir nehmen dezidierte Bewertungen aller Assetklassen sowie eine dezidierte Ermittlung der Regelungen zur Betriebsvermögensverschonung (§§ 13a, b und § 19a Erbschaftsteuergesetz) vor.
Schritt 3: Umsetzung und Steuerdeklaration
Wir unterstützen Sie auch in der Umsetzung der Unternehmensnachfolge und entwerfen (steuerlich abgefedert) die vertraglichen Regelwerke. Letztlich erstellen wir die entsprechenden Feststellungs- und Schenkungsteuererklärungen bzw. Erbschaftsteuererklärung und begleiten das Steuerfestsetzungsverfahren.

Mit dieser Internationalität ist ein bunter Strauß an steuerlichen und rechtlichen Stolpersteinen verbunden. Was passiert, wenn ein Gesellschafter wegzieht oder unfreiwillig länger als geplant im Ausland weilt? Wie wirken sich internationale Investments steuerlich aus, welche Meldepflichten bestehen hier? Welche Auswirkung hat eine Heirat im Ausland oder mit einem Partner mit einer anderen Staatsangehörigkeit?
Steuerliche Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerungsregeln sind zu beachten, das Internationale Privatrecht kann zu überraschenden Ergebnissen bei Fragen des Erbrechts, Familien- und Güterrechts führen. Mit unserer Beratung schaffen wir Rechtssicherheit für Vermögen und Familie.
Falls gewünscht, entwickeln wir für Ihr Vermögen Strukturen, die einer Mobilität im Inhaberkreis gerecht werden und steuerliche Nachteile vermeiden. Unsere Überlegungen stimmen wir dabei mit betroffenen ausländischen Rechtsordnungen durch Netzwerkpartner ab, dies gilt z.B. bei Investments im Ausland oder der Betroffenheit von Vermögensträgern, die im Ausland leben und an solchen Strukturen beteiligt werden sollen.

Darüber hinaus sind wir auf Basis des Vermögensreportings in der Lage, spezielle Sachverhalte, die eine Rückforderung von bankenseitig zunächst einbehaltener Kapitalertragssteuer bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen (Aktiensplits, Abspaltungen etc.) rechtfertigen, zu identifizieren und die entsprechenden Anträge auf Kapitalertragsteuererstattung vorzubereiten.
Unser Steuerreporting für Betriebsvermögen ist zweigeteilt und umfasst zum einen die steuerbilanzielle Gewinnermittlung und zum anderen die außerbilanzielle Einkommensermittlung. Im Rahmen der steuerbilanziellen Gewinnermittlung wird ein Buchhaltungsbericht erstellt, der sämtliche Aktiva und Passiva sowie Ertrags- und Aufwandskomponenten enthält. Zusätzlich werden für die außerbilanzielle Einkommensermittlung in der Regel folgende Auswertungen erstellt:
• Teilfreistellungen für Investmenterträge
• Steuerliche Rücklage nach § 56 Abs. 3 InvStG
• Aktiengewinnermittlung (Fondsanschaffungen vor 2018)
• Anrechenbare Quellensteuern nach Staaten

Informationen, die wir z.B. aus einem Vermögenscontrolling erhalten, gleichen wir mit unseren Daten für die Steuererklärung ab. Erwirbt oder gründet unser Mandant eine neue unternehmerische Einheit, vermerken wir dies in unserer Mandatsübersicht, kümmern uns um die steuerliche Erfassung/die Vergabe einer Steuernummer und richten die erforderlichen Vollmachten ein. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir eng mit Kollegen im Ausland, die Teil unseres langjährig aufgebauten Netzwerks sind, zusammen.


Auf der Basis unserer Informationen erstellen wir rechtssicher und effizient alle erforderlichen Steuererklärungen und erfüllen Meldepflichten sowohl nach § 138 AO als auch nach der Außenwirtschaftsverordnung.

Werden einzelne Objekte gekauft, um sie langfristig zu halten oder eher zu entwickeln und wieder umzuschichten? Sind bestimmte Objekte emotionale Werte (Familiensitz, Ferienhaus auf Sylt), bei denen es nicht so sehr um wirtschaftliche Renditegesichtspunkte geht. Wie wird die Finanzierung erfolgen? Werden laufende Auskehrung der Rendite auf privater Ebene benötigt? Sollen Kinder frühzeitig mit in diese Assetklasse einbezogen werden?
Darauf aufbauend finden wir die richtige rechtliche Struktur, um z.B. die beabsichtige Beteiligung minderjähriger Kinder zu ermöglichen, ohne dass eine Involvierung fremder Dritter, wie das Familiengericht oder Ergänzungspfleger notwendig zu machen, und einen Zusammenhalt des Portfolios zu bewirken.
Steuerlich überlegen wir, welche Struktur die günstige laufende Versteuerung liefert und wie ein Exit/Verkauf ggfs. steuerfrei realisiert werden kann. Bei einer geplanten Nachfolge gestalten wir mit Ihnen eine möglichst steuerschonende Übergabe.




Wir erarbeiten zusammen mit Ihnen Governance Strukturen für Ihr Vermögen, diskutieren Vor- und Nachteile einer gemeinsamen Investmentplattform für die Familie und unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Entscheidungsträgern oder Netzwerkpartnern. Hierzu gehört auch die Durchführung sog. Beauty Contests, bei denen sich verschiedene Vermögensverwalter um die Übernahme Ihrer individuellen Vermögensverwaltung bewerben. Ein modernes Vermögensreporting rundet die Dienstleistung ab und dient als operative Basis für die festgelegte Vermögens- und Anlagestrategie. Über gkn Gräfe Klümpen-Neusel PartG mbB überführen wir schließlich die Investment-, Governance- und Anlagestrategie in rechtlich und steuerlich passende Einheiten (Holding- und Investment-Struktur bis hin zur Errichtung eines Family Office) und unterstützen in laufenden Themen


